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Öffentliche Auflage: Gestaltungsplan “Scheidgasse Süd“ Kölliken

Öffentliche Auflage von Gestaltungsplan “Scheidgasse Süd“ Kölliken

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

 

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom

05. Mai 2023 bis 06. Juni 2023

auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG.

Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Kölliken, 4. Mai 2023

GEMEINDERAT KÖLLIKEN