Abstimmungen & Wahlen
Termine und Resultate
Eidgenössische Abstimmungen / Wahlen
Kantonale Abstimmungen / Wahlen
Kommunale Abstimmungen / Wahlen
3. März 2024 / 9. Juni 2024 / 22. September 2024 / 20. Oktober 2024 / 24. November 2024
Urnenöffnungszeiten
Urnenstandorte
Gemeindehaus - Büro Abteilung Finanzen (Parterre)
Sonntag, 08.30 bis 09.30 Uhr
Mehrzweckhalle (wenn am Freitag vorher eine Gemeindeversammlung stattfindet)
Freitag, 19.15 bis 20.15 Uhr
Dienstleistung
Haben Sie Fragen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
gemeindekanzlei@koelliken.ch
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, im Kanton Aargau wohnen und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
Hinweis
Die Resultate der Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Kölliken finden Sie an den Eingangstüren beim Gemeindehaus. Bitte beachten Sie, dass alle Gemeinderesultate nur Teilresultate der Gemeinde Kölliken sind.
Stellvertretung: Wie vorgehen?
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche kleine Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert ins Antwort-Kuvert.
- Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe
- Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwort-Kuvert.
- Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
- Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche kleine Stimmzettel-Kuvert.
- Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
- Ihr Stimmkuvert trifft zu spät ein.