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Fahrbewilligung

Für das Befahren der direkten Zufahrtsstrassen zu den Rastplätzen benötigen Sie eine Fahrbewilligung.

Die Bewilligung beschränkt sich auf den Transport gehbehinderter / invalider Personen sowie der allfälligen Verpflegung. Die Fahrten sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken.

Sofern eine persönliche Abholung gewünscht wird, können die Fahrbewilligungen zu den nächsten regulären Schalteröffnungszeiten am Schalter bezogen werden. Eine Zustellung per Post ist alternativ ebenfalls möglich, sofern im Antrag entsprechend angegeben.

Preis: gratis

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