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Hundekontrolle

An- und Ab­mel­dung Hun­de

Jede Person in Kölliken, die im Besitz eines über drei Monate alten Hundes ist, muss diesen bei den Einwohnerdiensten mit dem Heimtierausweis registrieren.

Besitzende eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns bitte immer eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu.

Als Hundehalter*in sind Sie verantwortlich, dass folgende Ereignisse bei der zentralen Datenbank AMICUS und den Einwohnerdiensten innerhalb von 10 Tagen (rückwirkend per effektives Ereignisdatum) gemeldet werden:

  • Halterwechsel, d. h. Abgabe und Übernahme eines Hundes
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes
     

Hun­de­steu­er

Die Hundesteuer beläuft sich auf CHF 120.00 / Jahr. Die Gebühr für die Hundesteuer (Stichtag 30. April) wird den Hundehaltenden jährlich im Mai in Rechnung gestellt.

Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen für das laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt). Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z. B. Blindenführhunde, Behindertenhunde, Rettungshunde, Diensthunde). Dafür muss ein entsprechender Nachweis vorliegen.


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