Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
Im vereinfachten Baubewilligungsverfahren werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen namentlich beurteilt:
- Klein- und Anbauten innerhalb Bauzonen
- Aussenwärmedämmung zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Bauten und Anlagen
In der Praxis sind damit gemeint:
Klein- und Anbauten
- Garten- und Gerätehäuser
- Pergola
- Gedeckte, mindestens einseitig offene Sitzplätze
- Windfang
- Vordächer
Diverses
- Dachfenster
- Fenstervergrösserung
- Sichtschutzwände, Einfriedigungen ab 1.20 m Höhe
Die Unterschriften der direkten Anstösser müssen vorliegen. Das Unterschriftenformular kann im Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Abteilung Bau direkt bezogen werden.