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Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

Im vereinfachten Baubewilligungsverfahren werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen namentlich beurteilt:

  • Klein- und Anbauten innerhalb Bauzonen
  • Aussenwärmedämmung zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Bauten und Anlagen

In der Praxis sind damit gemeint:

Klein- und Anbauten

  • Garten- und Gerätehäuser
  • Pergola
  • Gedeckte, mindestens einseitig offene Sitzplätze
  • Windfang
  • Vordächer

Diverses

  • Dachfenster
  • Fenstervergrösserung
  • Sichtschutzwände, Einfriedigungen ab 1.20 m Höhe

Die Unterschriften der direkten Anstösser müssen vorliegen. Das Unterschriftenformular kann im Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Abteilung Bau direkt bezogen werden. 

Zuständige Abteilung