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Einkommensänderungen

Die Steuerveranlagung und -rechnung werden aufgrund der Einkünfte und Abzüge des vergangenen Kalenderjahres berechnet. Anfangs des laufenden Jahres erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung des aktuellen Jahres. Anfangs des Folgejahres müssen Sie eine Steuererklärung mit Angaben zu Ihren Einkünften und Abzügen des vergangenen Jahres ausfüllen. Aufgrund dieser Angaben wird die definitive Rechnung für das vergangene Jahr erstellt.

Bei Einkommensänderungen im Laufe des Jahres kann unter Angabe der neuen bzw. der veränderten Faktoren bei der Abteilung Steuern umgehend eine angepasste provisorische Rechnung verlangt werden. Einkommensschwankungen wirken sich somit schneller auf die Steuerrechnung aus.

Zuständige Abteilung