Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Diese bezahlen Sie bis 31. Oktober des laufenden Jahres.
Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das Veranlagungsjahr für die direkte Bundessteuer. Sie haben diese bis 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.
März
Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige haben ihre Steuererklärung bis 31. März des aktuellen Jahres einzureichen.
Juni
Selbständigerwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft haben ihre Steuererklärung bis 30. Juni des aktuellen Jahres einzureichen.
Laufend
Sie erhalten die Veranlagung und die definitive Steuerrechnung des Veranlagungsjahres (Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer). Sie haben allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen.
Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres.
Bei der provisorischen Steuerrechnung des aktuellen Jahres werden allfällige Anpassungen vorgenommen.