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Einbürgerung: ordentliche

Folgende Wohnsitz-Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18.. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)

Die Gesuchsformulare und Beilagen können Sie bei der Gemeindekanzlei beziehen. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Departement Volkswirtschaft und Inneres oder bei der Gemeindekanzlei.

Zuständige Abteilung