Einbürgerung: erleichterte
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen:
Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin und folgende Punkte:
- 5 Jahre total in der Schweiz wohnhaft
- seit 3 Jahren verheiratet
- seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
Die Gesuchsformulare und Beilagen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Bundesamt für Migration.