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Einbürgerung: erleichterte

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen:

Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin und folgende Punkte:

  • 5 Jahre total in der Schweiz wohnhaft
  • seit 3 Jahren verheiratet
  • seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung

Die Gesuchsformulare und Beilagen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei. Weitere Auskünfte  erhalten Sie beim Bundesamt für Migration.

Zuständige Abteilung