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Unentgeltliche Rechtspflege

Mit diesem Formular können Sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (nach Art. 119 ZPO) stellen und direkt dem Gericht bzw. der Schlichtungsbehörde in Papierform oder elektronisch einreichen.

Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege  [PDF, 339 KB]

Für die Bestätigung der Steuerbehörde setzen Sie sich bitte mit unserer Abteilung Steuern in Verbindung.

Zuständige Abteilung

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