Inventarwesen
Beim Tod eines Steuerpflichtigen erstellt die Gemeindekanzlei ein Steuerinventar. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, kann auch ein Öffentliches Inventar oder ein Sicherungsinventar als Erbschaftsinventar erforderlich sein.
Auskunft über die Inventarverfahren gibt Ihnen die Gemeindekanzlei.
Hilfreiche Links
Informationen des Kantonales Steueramtes zu den steuerlichen Folgen bei Todesfällen