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Strafregisterauszug

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Zentralen Strafregister, der Ihnen bescheinigt, dass über Sie keine Straftaten registriert sind? Ein solches Dokument stellt das Bundesamt für Justiz aus.

Privatpersonen können den Strafregisterauszug am Postschalter bestellen und bezahlen. Bestellungen nehmen alle Poststellen in der ganzen Schweiz entgegen.

Der Strafregisterauszug kann auch über das Internet direkt beim Bundesamt für Justiz bestellt werden (www.strafregister.admin.ch).

Zuständige Abteilung