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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann beim Familiengericht in Zofingen bestellt  werden.

Der Bestellung (persönlich oder per Mail familiengericht.zofingen@ag.ch) ist folgendes beizulegen:

  • Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder Pass
  • Aktuell gültige Adresse

Kosten: 40 Franken

Zuständige Abteilung