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Beglaubigen von Unterschriften und Fotokopien

Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch die Gemeindekanzlei ausgestellt.

Unterschriftsbeglaubigungen

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis).
  • Die Unterschrift erfolgt erst auf der Gemeindekanzlei.

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.

Zuständige Abteilung