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Anerkennung eines Kindes

Das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind entsteht zur Mutter mit der Geburt, zum Vater durch die Ehe mit der Mutter oder durch Anerkennung des Kindes. Die Anerkennung wird durch das Zivilstandsamt registriert.

Kontaktieren Sie direkt das Regionale Zivilstandsamt in Schöftland (062 739 12 82 oder rza@schoeftland.ch).

Zuständige Abteilung