Navigieren in Kölliken

Zahlungsaufschub / Ratenzahlung

Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig. Das Veranlagungsverfahren inklusive der Rechnungsstellung erfolgt durch die Abteilung Steuern.

Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen ein Gesuch um Zahlungsaufschub oder um Ratenzahlung zu stellen. Der Verzugszins bleibt auch bei einer Stundung oder bei Ratenzahlungen bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

Zuständige Abteilung