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Verlust oder Diebstahl eines Ausweises

Der Verlust oder der Diebstahl eines Ausweises muss so schnell wie möglich der örtlichen Polizei gemeldet werden. Für die Beantragung eines Ersatzausweises im In- oder Ausland muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle vorliegen. Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Ausweis wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Ein aufgefundener Ausweis darf deshalb vom Inhaber nicht weiterverwendet werden und ist einer ausstellenden Behörde abzugeben. Diese macht ihn unbrauchbar.

Zuständige Abteilung

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