Navigieren in Kölliken

Hundekontrolle

Die Hundetaxe wird von den Gemeinden erhoben. Sie fällt leicht höher aus als früher: 120 Franken pro Hund und Jahr. Die Hundemarken fallen ganz weg. Die Praxis hat gezeigt, dass weniger als 50 Prozent der Hunde die Marke sichtbar am Halsband tragen. Mit dem Gesetz, das per 1. Mai 2012 in Kraft getreten ist, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter vermehrt in die Pflicht genommen. Sie sind aufgefordert, ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden. Für ein verantwortungsvolles Miteinander und zum Schutz von Landschaft und Umwelt, wird mit dem aktuellen Hundegesetz auch das Aufnehmen des Hundekots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen obligatorisch. Uneinsichtige Hundehaltende können unmittelbar mit einer Ordnungsbusse belegt werden.

Ersthundehalter

Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich bei Ihrer Gemeinde als Hundehalter auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post zugestellt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen.

Anschliessend nach erhaltener Personen ID muss der Tierarzt den Hund ebenfalls auf Amicus anmelden. Die Einwohnerkontrolle kann bei Bedarf die Personen ID schon vor Erhalt des Passwortes von Amicus aushändigen.

Wer am 1. Mai einen über drei Monate alten Hund besitzt oder bis am 31. Oktober anschafft, ist verpflichtet, diesen innert 10 Tagen in die Hundekontrolle der Gemeinde eintragen zu lassen.

Für die nach dem 1. November bis 30. April taxpflichtigen Hunde ist nur die halbe Gebühr zu zahlen.

Um den Hund einzulösen, bitten wir Sie mit folgenden Dokumenten bei uns vorzusprechen:
• Heimtierausweis (auch Heimtierpass oder Impfausweis genannt) inkl. Mikrochip-Nummer
• Die Taxe von CHF 120.- ist bar oder mit Karte (Maestro oder Post) zu begleichen.

Ausserdem möchten wir darauf hinweisen, dass alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) innert 10 Tagen sowohl dem Einwohner- und Kundendienst als auch der neuen Hundedatenbank Amicus (www.amicus.ch / 0848 777 100 / info@amicus.ch) zu melden sind. 

Aufhebung der Ausbildungspflicht für Hundehaltende

Seit 1. Januar 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Das Parlament hat sich für die Abschaffung der obligatorischen SKN-Kurse entschieden, der Bundesrat hat in der Folge anlässlich seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Aufhebung der Ausbildungspflicht beschlossen: Das nationale Hundekurs-Obligatorium hat folglich am 31. Dezember 2016 geendet. Dies gilt sowohl für den theoretischen wie auch für den praktischen Sachkundenachweis.

Für Halter von bewilligungspflichtigen Hunden (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, sog. Listenhunde) besteht im Kanton Aargau nach wie vor eine Kurs- und Prüfungspflicht.

Insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, wird der freiwillige Besuch eines Kurses dringend empfohlen, damit sie lernen, ihren Hund artgerecht zu erziehen und rücksichtsvoll zu führen.

Mikrochip

Gestützt auf die  eidg. Tierseuchenverordnung müssen sämtliche Hunde (Welpen spätestens drei Monate nach der Geburt) seit 1. Januar 2007  gekennzeichnet und registriert sein. Als Registrierstelle für Hunde aus dem Kanton Aargau wurde die Datenbank Amicus bezeichnet.

Interessante Links:

Zuständige Abteilung