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Besuchsaufenthalt

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 2 x 3 Monate pro Kalenderjahr) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat bzw. Botschaft ihres Wohnortes unter Beilage der Reisedokumente ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantie- bzw. Verpflichtungserklärung benötigt.

Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular «Garantie- bzw. Verpflichtungserklärung» an seinen Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Der Gastgeber gibt das Gesuch ausgefüllt am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Diese leitet das Gesuch an das Migrationsamt des Kantons Aargau weiter, wo es erneut geprüft wird. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird dem Gesuchsteller von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

Die Kosten betragen CHF 60.85 (inkl. Porto B-Post) und sind auf der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.

Es wird dringend empfohlen, eine Unfall- und Krankenversicherung für den Gast abzuschliessen.

Zuständige Abteilung

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