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Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des §15 des Gesetzes über Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Die Einwohnerkontrolle ist für die Erhebung von Daten und zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung verantwortlich.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage (auch per Fax möglich)
  • Interessennachweis
  • CHF 20.–
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert

Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.

Möchten Sie Ihre Daten sperren?

Merkblatt Datensperre;

Zuständige Abteilung

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