HEUTE GEMEINDEVERSAMMLUNG - SCHUTZKONZEPT und weitere aktuelle Hinweise zu den Schutzbestimmungen
Die Gemeindeversammlung(en) vom 27. November 2020 werden, gemäss heutigem Kenntnisstand, unter Würdigung und strikter Einhaltung der vom Bundesrat und dem Regierungsrat des Kantons Aargau dafür vorgesehenen Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln durchgeführt. Detaillierte Hinweise zum Schutzkonzept, resp. den von den teilnehmenden Stimmberechtigen und Gästen ausnahmslos und jederzeit einzuhaltenden Abstands-, Hygiene- und Verhaltensvorschriften werden, unter Berücksichtigung der laufenden Entwicklungen im folgenden, vom Gemeinderat am 23. November 2020 erlassenen, Schutzkonzept festgehalten:
Schutzkonzept Einwohner- und Ortsbürgerversammlung vom 27. November 2020 [PDF, 132 KB]
Die wichtigsten Hinweise zu den verfügten Schutzbestimmungen hier im Überblick (Jeweils aktueller Stand):
Contact-Tracing:
Die an der Gemeindeversammlungen teilnehmenden Personen werden gebeten, auf den dafür vorgesehenen Stimmrechtsausweisen vorgängig, sprich zu Hause, ihre Telefonnummer (Festnetz- oder Natelnummer) aufzuschreiben. Detaillierte Informationen dazu sind dem Beiblatt (A5) zu den Abstimmungsunterlagen zu entnehmen. An den Versammlung teilnehmende Gäste ohne Stimmrecht haben sich bei den Stimmenzählenden zu melden und anlässlich der Eingangskontrolle ihren vollständigen Namen und eine gültige Telefonnummer anzugeben. Grundsätzlich gilt, dass die Teilnahme von nicht stimmberechtigten Gästen an den Versammlungen auf ein Minimum zu reduzieren, und nur wo zwingend notwendig, als angezeigt und vertretbar gilt.
Maskenpflicht:
Anlässlich der Gemeindeversammlungen herrscht generelle Maskenpflicht. Diese gilt für alle Teilnehmenden bereits ab dem Betreten des Schulareals und erstreckt sich über die jeweils zu betretenden Gemeindeliegenschaften, inkl. Vorräume, Versammlungslokal, etc.
Abstandsvorschriften:
Die bekannten Abstandsvorschriften (mind. 1.5 m) sind wenn immer möglich einzuhalten. Die Versammlungslokale werden soweit möglich, entsprechend eingerichtet und vorbereitet. Persönliche Kontakte, sprich persönliche Unterredungen, soziale Kontakte, etc., sind auf ein Minimum zu beschränken, resp.
wo möglich zu vermeiden.
Weitere Schutzmassnahmen:
Desinfektionsmittel wird in allen Versammlungslokalen, resp. zugänglichen Gemeindeliegenschaften zur Verfügung stehen. Weitere Hygiene- und Schutzmassnahme werden gemäss den zum Zeitpunkt der Versammlungen vorliegenden geltenden Weisungen von Bund und Kanton vorbereitet und umgesetzt.
DETAILLIERTE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN VERSAMMLUNGS-VORLAGEN (GESCHÄFTE):
Detaillierte Hinweise zu den an der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung zur Behandlung traktandierten Geschäfte sowie weitere wichtige Informationen können der ausführlichen Gemeindeversammlungsvorlage entnommen werden:
Weitere Informationen erhalten Sie unter der News-Rubrik - Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 - Traktandenliste inkl. Aktenauflage (elektronisch).
Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.