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Prämienverbilligung 2021 - bis spätestens 31.12.2021 Anspruch überprüfen!

Das vollständige Prämienverbilligungsverfahren läuft online ab. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung 2018 und möglichem Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten von der SVA Aargau einen persönlichen Code und Link für die Onlineanmeldung.

Der Codeversand erfolgte laufend bis zum 30. September 2020. Der Antrag ist innert 6 Wochen nach Erhalt des Codes zu stellen. Wer keinen Internetzugang hat oder bei der Onlineerfassung Unterstützung benötigt, kann sich bei der SVA-Zweigstelle oder direkt bei der SVA Aargau melden.

Jene, welche bis anhin keinen Code erhalten oder deren Code abgelaufen ist, können ab sofort unter www.sva-ag.ch/pv einen Anmeldecode bestellen. Die Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2020 online eingereicht werden.

Bei finanziellen Veränderungen von ca. 20 % über 6 Monate können bei der SVA Aargau unter Eingabe der entsprechenden Belege, und je nach Situation, Nachträge für die rückwirkende Überprüfung eines allfälligen Prämienverbilligungsanspruch eingereicht werden. Bei Bedarf sowie auch bei allgemeinen Auskünften zur Prämienverbilligung, KVG-Prämien und Säumigenliste/Ausstände, steht die SVA-Zweigstelle Kölliken gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

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