Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse und Zustandekommen des Referendums
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind, mit Ausnahme von Traktandum 5a (Dorfzentrum - Gemeindeverwaltung / Verkauf Parzelle 1533), die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Mai 2011 in Rechtskraft erwachsen.
Der Gemeinderat erklärt das Referendum gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Mai 2011, Traktandum 5a („Genehmigung des Vertrages zwischen der Einwohnergemeinde Kölliken und der Bernmatte AG, Baar, betreffend Verkauf von Parzelle 1533 mit einer Fläche von 9‘162 m2 für 4‘122‘900 Franken.“), als zustande gekommen.
Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens ist 285. Eingereicht worden sind 533 gültige und 16 ungültige Unterschriften.
Dieser Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Die Referendumsabstimmung findet am 11. September 2011 statt.
5742 Kölliken, 21. Juni 2011
Der Gemeinderat