Kurznews aus dem Gemeinderat
Trinkwasserreservoir
Das Reservoir der Wasserversorgung im Gebiet „Brombach“ weist ein schadhaftes Dach auf. Der Auftrag für die Flachdachsanierung wurde der Firma Kurt Baumann AG, Kölliken, für 8‘190 Franken erteilt. Die ebenfalls erforderlichen Tiefbauarbeiten wurden der Firma Bachmann Gartenbau, Kölliken, für 5‘060 Franken übertragen.
Wasserleitungsnetz
Die Wasserleitung in der Oberhubelstrasse, Teilstück Spenglerweg bis Zinggen, ist in einem schlechten Zustand. Es mussten bereits mehrere Wasserleitungsbrüche repariert werden. Der Gemeindeversammlung wird daher die Erneuerung dieses Teilstücks beantragt. Der erforderliche Verpflichtungskredit beträgt 235‘000 Franken. Das Geschäft wird an der Gemeindeversammlung vom 23. November 2012 zu beraten sein.
Hilfsprojekt
Die Gemeinde Kölliken leistet an die Sanierung der Alp Zaria in Lavizzara, TI, einen Beitrag von 2‘000 Franken. Damit wird die Bürgergemeinde von Fusio unterstützt. Auf der Alp werden Tiere gehalten und Käse produziert.
Erschliessung des Baugebiets Wallenmatte
Für die Erschliessung der Bauzonen im Gebiet Wallenmatte besteht ein Erschliessungsplan aus dem Jahre 1999. Nachdem über den Bau bzw. die Lage der Erschliessungsanlagen keine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte, wird die Schätzungskommission ersucht, das Verfahren um Anordnung der Enteignung sowie um Einleitung des Enteignungsverfahrens und Festsetzung der Entschädigung in die Wege zu leiten.
Abstimmungsbeschwerde abgewiesen
Die von zwei Stimmberechtigten eingereichte Beschwerde zur Referendumsabstimmung vom 23. September 2012 wurde von der Gemeindeabteilung des Departements Volkwirtschaft und Inneres (DVI) mit Entscheid vom 13. September 2012 abgewiesen. Verlangt wurde, die Abstimmung für ungültig zu erklären, da bei der aktuellen Fragestellung eine freie Willensäusserung nicht möglich sei.
Im fünfseitigen Beschwerdeentscheid legt die Gemeindeabteilung dar, dass weder die Einheit der Materie verletzt noch die Abstimmungsfrage zu beanstanden sei. Zitat aus dem Entscheid: „Die Auffassung der Beschwerdeführer, dass die Verbindung von Schulhausneubau mit dem Standortentscheid (oder dem Abbruch des FAMA-Bürogebäudes) die Einheit der Materie verletzen könnte, ist abwegig.“
Die Beschwerdeführer können den Entscheid innert 5 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht anfechten. Der Gemeinderat entnimmt dem Beschwerdeentscheid, dass kein Anlass besteht, die Gültigkeit der Referendumsabstimmung anzuzweifeln und dass diese ordnungsgemäss durchgeführt werden kann.
Gemeinderat Kölliken