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Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 27. November 2015

 

Die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 27. November 2015 haben folgende Beschlüsse gefasst:

 

Einwohnergemeinde:

1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2015.

2.Genehmigung der Kreditabrechnung „Sanierung Wasserleitung Oberhubelstrasse“ mit Bruttoanlagekosten von 256‘501.10 Franken.

3. Verpflichtungskredite.

     3.1 Bewilligung eines indexierten Verpflichtungskredits von 125'000 Franken (Kostenstand April 2014) für die Projektierung der Sanierung der Villa Clara.

     3.2 Bewilligung eines indexierten Verpflichtungskredits von 506'000 Franken (Kostenstand Juni 2015) für die Sanierung/Erneuerung der

           Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen im Gebiet Landhaus- und Fliederweg, inkl. Deckbelagserneuerungen am

           Landhausweg.

     3.3 Bewilligung eines indexierten Verpflichtungskredits von 40'000 Franken (Kostenstand April 2015) für die allgemeine Nutzungsplanung

            im Gebiet SMDK.

4. a. Austritt aus dem Gemeindeverband Regionalverband Suhrental (RSV) auf den nächstmöglichen Zeitpunkt.

    b. Beitritt zum Planungsverband Region Aarau als Vollmitglied auf den Zeitpunkt des Austritts aus dem RVS.

5. Ermächtigung des Gemeinderates, für die Gewährleitung der Schulsozialarbeit an der Schule Kölliken im Umfang eines 80 % Pensum einen Leistungsvertrag mit Dritten abzuschliessen oder unter Anpassung des Stellenplans eine entsprechende Stelle bei der Einwohnergemeinde zu schaffen.

6. Genehmigung des Budget 2016 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 117%

7. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an:

    a. Besa Krasniqi, geb. 1986, mit ihren Kindern Louis Sulemani, geb. 2011, und Elena Krasniqi, geb. 2014.

Ortsbürgergemeinde:

1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeinde vom 12. Juni 2015.

2. Genehmigung des Budgets 2016 der Ortsbürgergemeinde Kölliken.

Die vorstehenden, referendumsfähigen Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Landanzeiger in einem Referendumsbegehren verlangt. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2015 

Die Publikation der Gemeindeversammlungsbeschlüsse erscheint am kommenden Donnerstag, 3. Dezember 2015, im Landanzeiger.

 

 

 

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