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K235: Projektauflage Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Projektauflage Gemeinde: Kölliken
Strecke: Kölliken IO; K 235, Oberbauverstärkung und Belagssanierung zwischen Mühlegasse und Ghürststrasse

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumplanung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen vom 15. Februar 2016 bis 15. März 2016, auf der Gemeindeverwaltung Kölliken, Abteilung Bau, öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.

Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau / Sektion Landerwerb, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsbericht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgehalten sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG).

Aarau, 1. Februar
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Tiefbau / Sektion Landerwerb

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