Zinsregelung Steuerjahr 2016
Profitieren Sie mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten von einem Vergütungszins von 0.1 % und ersparen Sie sich unnötige Verzugszinsen nach zu späten Zahlungen.
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte folgendes Merkblatt des Kantonalen Steueramtes:
Zinsregelung Steuerjahr 2016 [PDF, 25.0 KB]