Aufhebung bedingtes Feuerverbot und Herabsetzung Waldbrandgefahr Stufe 4 auf 3
Der Kanton setzt die Waldbrandgefahr von Stufe 4 auf Stufe 3 herab und hebt das bedingte Feuerverbot auf. Die neue Regelung gilt ab Mittwoch, 16. September 2026, 12:00 Uhr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kantons Aargau und auf dem Merkblatt [pdf, 511 KB].