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Mitwirkungsverfahren Erschliessungsplan "Konsumweg"

Gestützt auf § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegen die Entwürfe des Erschliessungsplanes samt Planungsbericht vom 20. Juni bis 19. Juli 2016 öffentlich auf und können während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Anschluss an die kantonale Vorprüfung.

Planungsbericht  [PDF, 379 KB]
Erschliessungsplan  [PDF, 2.00 MB]

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