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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 25. November 2016

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2016 veröffentlicht:

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung:
1.    Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni 2016.

2.      Kreditabrechnungen.
       2.1    Genehmigung Kreditabrechnung „Neubau Schulhaus Farbweg“ mit Bruttoanlagekosten von 4‘462‘401.05 Franken.
       2.2    Genehmigung Kreditabrechnung „Ringschluss Obere Bahnstrasse / Metzergasse“ mit Bruttoanlagekosten von 474‘422.85 Franken.
       2.3    Genehmigung Kreditabrechnung „Vernetzungsmassnahmen im Landwirtschaftsgebiet“ mit Bruttoanlagekosten von 40‘069.60 Franken.
3.     Bewilligung des indexierten Verpflichtungskredites von 777‘000 Franken für die Sanierung Scheidgasse (Wasser, Abwasser, Strasse).
4.     Reglementsrevisionen
       4.1    Rückweisung des Wasserreglements.
       4.2    Genehmigung des Abwasserreglements.
       4.3    Genehmigung des Reglements über die Erschliessungsfinanzierung.
5.      Genehmigung Budget 2017 und Steuerfuss.
6.      Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an:
       6.1    Agim Sabedini, geb. 1980, und Arljinda Sabedini, geb. 1986, mit den Kindern Albin, geb. 2005, und Alor, geb. 2007.
       6.2    Bari Sabedini, geb. 1986, und Besarta Sabedini, geb. 1989, mit den Kindern Edonis, geb. 2012, und Lorisa, geb. 2014.
       6.3    Arbenit Tafilaj, geb. 2004.
       6.4    Arjanit Tafilaj, geb. 2000.   
       6
.5    Kyrgyzbay Viskhapov, geb. 1959, und Marina Viskhapova, geb. 1960, mit Sohn Artem, geb. 1998.
       6.6    Sara Zulfiji, geb. 2001.

Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung:
1.     Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeinde vom 3. Juni 2016.
2.     Genehmigung Budget 2017. 

Die vorstehenden, referendumsfähigen Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Landanzeiger in einem Referendumsbegehren verlangt. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2017 

 

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