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Infos aus dem Gemeinderat

Termine – Agenda 2017
Der Gemeinderat hat einige wichtige Termine für 2017 festgelegt. Die Gemeindever­sammlungen finden am 19. Mai und am 24. November 2017 statt. Für die Gemeinde­wahlen für die Amtsperiode 2018/21 wurde der 1. Wahlgang auf den 24. September und der zweite Wahlgang auf den 26. November 2017 festgelegt.

Raumplanungsverfahren
Aktuell laufen in Kölliken verschiedene baurechtliche Planungsverfahren. Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung liegt seit mehreren Monaten bei den kantonalen Fachstellen in Vorprüfung. Inhalt dieser Revision ist im Wesentlichen die Bereinigung der an der Gemeindeversammlung zurückgewiesenen „Schutzobjekte“ und eine Anpassungen an die Rechtsentwicklung. Nach der Vorprüfung durch den Kanton findet die öffentliche Auflage statt.

Für die Klärung der künftigen Nutzung des SMDK-Areals, welches heute in den Nutzungsplänen noch keiner Zone zugewiesen ist, hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe (Ortsplaner, Grundeigentümer, Gemeinderat, Verwaltungsfachleute) gebildet, welche das Verfahren vorbereiten und den Gemeinderat beraten soll. Grundlage für die Arbeit bildet ein umfangreicher Grundlagenbericht des Kantons. Es zeigt sich, dass verschiedene Themenbereiche (wie z.B. Wald, Landwirtschaft, Naturschutz) betroffen sind. Wie das Mitwirkungsverfahren und die öffentliche Auflage erfolgen werden, ist noch offen.

Das Erschliessungsplanverfahren „Wallenmatten“ liegt derzeit beim Spezialverwaltungsgericht „Kausalabgaben und Enteignungen“. Zu entscheiden sind noch offene Fragen betreffend Landabtretung bzw. Entschädigungen. Mit dieser Planung wird die Erschliessung des unbebauten Gebiets in der Wallenmatten geregelt. Die Grundeigentümerin hat die Absicht, auf diesem Areal Wohnbauprojekte zu realisieren.

Die Erschliessungsplanung „Konsumweg“ liegt im Entwurf vor. Sie regelt die Erschliessung der an diese Strassen anstossenden Grundstücke sowie die Erschliessung von einigen Grundstücken auf der Westseite des Dorfbaches. Der Planungsentwurf wurde den kantonalen Fachstellen zur Vorprüfung zugestellt. Aktuell wird die Planung überarbeitet, damit die Vorprüfung abgeschlossen werden kann. Danach erfolgt die öffentliche Auflage des Planwerks.

Strassenbeleuchtung
Mit dem Kredit für die Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED hat die Gemeindeversammlung auch einen Betrag von 50‘000 Franken für die Sanierung der Kandelaber bewilligt. Neben Rostschutzarbeiten war auch der Ersatz defekter Kandelaber vorgesehen. Nach den heute vorhandenen Erkenntnissen wurde dieser Betrag zu tief veranschlagt. Es sind mehr Kandelaber zu erneuern, als seinerzeit angenommen. Es wird mit Kosten von rund 127‘000 Franken gerechnet. Im Zuge der bisher sanierten Kandelaber wurde festgestellt, dass vier Stück zu ersetzen sind. Die entsprechenden Bauarbeiten wird die Suter Bau AG, Kölliken, ausführen. Die Lieferung und Montage der Kandelaber erfolgt durch die IBAarau Strom AG, Aarau.

Störungen bei der Strassenbeleuchtung können direkt der IBAarau, Tel. 062 835 01 30, gemeldet werden. Allgemeine Anregungen zur Strassenbeleuchtung nimmt gerne die Abteilung Bau der Gemeinde entgegen.

Drainage Hofstrasse
Während der Niederschläge im Juli 2016 wurde im Gebiet Hofstrasse ein Wasser-austritt aus dem Boden festgestellt. Nach verschiedenen Abklärungen zeigte sich, dass Änderungen am Leitungssystem der Drainage im Gebiet Hof erforderlich sind. Mit den entsprechenden Arbeiten wurde die Otto Blattner AG, Muhen, für 9‘550 Franken beauftragt.

Schwimmbad
Die Schwimmbadsaison 2016 verzeichnete einen schlechten Start. Der Frühsommer geizte mit „Badiwetter“, der wärmere Spätsommer konnte glücklicherweise einiges kompensieren. Dieses Jahr waren 46‘386 (Vorjahr 50‘670) Eintritte zu verzeichnen. Die Spitzenmonate waren mit je über 15‘000 Eintritten die Monate Juli und August.

Die Blitzschutzanlage beim Schwimmbad wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Stand gestellt. Beauftragt ist die M. + T. Baldinger AG, Muhen, für 6‘363 Franken. Die Arbeiten werden anfangs 2017 ausgeführt.

Steuerabschreibung
Die Gemeinde führt das Inkasso der jährlich rund 20 Mio. Franken Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern durch. Steuerforderungen, die zum Beispiel aufgrund von Verlustscheinen als uneinbringlich zu betrachten sind, werden administrativ abgeschrieben. Damit erscheinen sie nicht mehr in der Buchhaltung. Periodisch werden die Schuldner/innen jedoch überprüft und allenfalls die nachträgliche Begleichung der Steuerschulden eingeleitet. 2016 mussten rund 125‘000 Franken an Gemeinde-Steuerforderungen administrativ abgeschrieben werden.

 

 

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