Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 / 2029
Am Sonntag, 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind:
- Gemeinderat (5 Mitglieder)
- Gemeindepräsident/in
- Vizepräsident/in
- Finanzkommission (5 Mitglieder)
- Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied)
- Stimmenzähler/in Wahlbüro (2 Mitglieder, 2 Ersatzmitglieder)
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am 15. August 2025, um 12.00 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen (062 737 09 11 / gemeindekanzlei@koelliken.ch) oder auf der Webseite www.koelliken.ch heruntergeladen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Regelung für die Gemeinderatswahlen
Die fünf Mitglieder des Gemeinderates, das Gemeindepräsidium und das Vizepräsidium werden in einem Wahlgang gewählt. Eine stille Wahl ist ausgeschlossen (§ 30b GPR). Stimmen für das Gemeindepräsidium und das Vizepräsidium sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindepräsidium, Vizepräsidium und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhalten (§ 27a Abs. 2. GPR).
Regelung für die übrigen Wahlen
Werden bis zum 44. Vortag weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
20. März 2025
Gemeinderat Kölliken
Anmeldeformular für den 1. Wahlgang vom 28. September 2025 [pdf, 66 KB]