Friedhof Kölliken, Grabräumung 2025
Infolge Ablaufs der Ruhefrist hat die Gemeindekanzlei gestützt auf § 27 des Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Kölliken vom 17. Juli 2001 beschlossen, die Gräber der Jahre 1998 – 1999 im Mai 2025 aufzuheben.
Die Angehörigen werden deshalb eingeladen bis allerspätestens 30. April 2025 die Grabdenkmäler und Pflanzen sowie den Grabschmuck und allfällige persönliche Gegenstände abzuholen.
Nach diesem Zeitpunkt wird über noch vorhandene Grabdenkmäler, Pflanzen sowie weitere Gegenstände auf den zu räumenden Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung und ohne weitere Mitteilung durch die Gemeinde verfügt.
Gemeindekanzlei Kölliken