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Gesamterneuerungswahl der Schulpflege, der Steuerkommission und des Wahlbüros für die Amtsperiode 2018/2021

Für die Gesamterneuerungswahl der Schulpflege, der Steuerkommission und des Wahlbüros der Einwohnergemeinde vom 24. September 2017 sind folgende Kandidatinnen / Kandidaten vorgeschlagen worden:

Schulpflege (5 Sitze)

Familienname

Vorname

Geburtsjahr

Heimatort(e)

Adresse

Angemeldet durch

Bisher / Neu

Bitterli

Petra

1969

Basel BS
Hauenstein-Ifenthal SO

Spenglerweg 9

FDP

Bisher

Meier

Margareta

1952

Winterthur ZH
Jonen AG

Farbweg 15

Parteilos

Bisher

Hassel

Ursula

1970

Turbenthal ZH

Malerrain 13d

EVP

Bisher

Natuzzi

Sandro

1978

Kölliken AG

Bühlstrasse 6a

Parteilos

Bisher

Zubler

Marc

1986

Hunzenschwil AG

Eichhofweg 3b

FDP

Bisher



Steuerkommission (3 Sitze)

Familienname

Vorname

Geburtsjahr

Heimatort(e)

Adresse

Angemeldet durch

Bisher / Neu

Franz

Heidi

1952

Kölliken AG
Arni BE

Schönenwerderstrasse 35

EVP

Bisher

Müller

Reto

1960

Safenwil AG

Kirchgasse 30

FDP

Bisher



Steuerkommission (1 Ersatzmitglied)

Familienname

Vorname

Geburtsjahr

Heimatort(e)

Adresse

Angemeldet durch

Bisher / Neu

Hess

Rolf

1969

Engelberg OW

Metzgergasse 4

FDP

Bisher



Wahlbüro (2 Stimmenzähler)

Familienname

Vorname

Geburtsjahr

Heimatort(e)

Adresse

Angemeldet durch

Bisher / Neu

Burkart

Corinne

1969

Merenschnwand AG
Lauperswil BE

Neuwiesenstrasse 4

FDP

Bisher

Felber

Jeannine

1987

Grosswangen LU Egerkingen SO

Richtergasse 2b

Parteilos

Neu



Wahlbüro (2 Stimmenzähler Ersatz)

Familienname

Vorname

Geburtsjahr

Heimatort(e)

Adresse

Angemeldet durch

Bisher / Neu

Huggler

Johanna

1987

Kölliken AG

Kindergartenweg 2

FDP

Bisher

Sarvari

Jan

1992

Zofingen AG

Oberhubelstrasse 41

SP

Neu


Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. 
 

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d.h. bis am Dienstag, 22. August 2017, 12.00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30 a GPR).

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