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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 veröffentlicht:

Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung

1.       Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2023.

2.       Genehmigung der Rechnung und des Rechenschaftsberichts 2023.

3.       Genehmigung der Dienstbarkeitsverträge zwischen der Transitgas AG und der Ortsbürgergemeinde Kölliken betreffend Leitungsbaurecht (Personaldienstbarkeit) auf verschiedenen Parzellen der Ortsbürgergemeinde            Kölliken.

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung

1.        Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 24. November 2023.

2.       Genehmigung des Rechenschaftsberichts und Rechnung 2023.

3.1     Genehmigung eines indexierten Verpflichtungskredits von 8‘000‘000 Franken für die Erweiterung und Sanierung der bestehenden Doppelturnhalle, abzüglich Beiträge Dritter.

3.2     Genehmigung eines indexierten Verpflichtungskredits von 670‘000 Franken für den Wasserleitungsersatz Zinggen inkl. Sanierung des Strassenbelags.

3.3     Genehmigung eines indexierten Verpflichtungskredits von 49‘000 Franken für die Projektierung der Sanierung der Kantonsstrasse (Entfelderstrasse / Teilstück innerorts) inkl. Ergänzung der Strassenbeleuchtung und            Erneuerung der Wasserversorgungsanlagen.

3.4     Genehmigung eines indexierten Verpflichtungskredits von 468‘500 Franken als Gemeindebeitrag an den Kanton (Kostenbeteiligung) für das Bauprojekt Hochwasserschutz Köllikerbach sowie für die Massnahmen an              den Seitenbächen.

4.       Genehmigung an den Gemeinderat, die Parzellen 452 und 3149 (8‘018m2 Bauland) für 3‘260‘000 Franken zu erwerben.

5.       Genehmigung der Änderung und Ergänzung der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Kölliken.

6.       1. Genehmigung den Gemeindeverband „Bevölkerungsschutz Region Suhrental-Uerkental“ per 31. Dezember 2024 aufzulösen und das Vermögen in die Zivilschutzorganisation „Region Zofingen“ zu überführen.
          2. Genehmigung des Gemeindevertrags mit der Stadt Zofingen über den gemeinsamen Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz ab 1. Januar 2025.

Die vorstehenden, referendumsfähigen Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Landanzeiger in einem Referendumsbegehren verlangt. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juli 2024

5742 Kölliken, 10. Juni 2024

Der Gemeinderat

 

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