Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 24. November 2023
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 veröffentlicht:
Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2023.
- Genehmigung des Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Transitgas AG und der Ortsbürgergemeinde Kölliken betreffend Begründung einer Personaldienstbarkeit auf Parzelle 364 im Gemeindegebiet Safenwil.
3.1 Genehmigung des Tauschvertrags mit Parzellierungen und Vereinigungen (inkl. Dienstbarkeitsbegründungen) zwischen der Ortsbürgergemeinde Kölliken und den Schweizerischen Bundesbahnen.
3.2 Genehmigung des Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Ortsbürgergemeinde Kölliken und den jeweiligen Eigentümern des Grundstücks 2452.
3.3 Ermächtigung des Gemeinderates zum Abschluss eines Baurechtsvertrages auf der Parzelle 1119.
4. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 200‘000 Franken für die „Immobilienentwicklung Breitenegg“.
5. Genehmigung des Budgets 2024 der Ortsbürgergemeinde Kölliken.
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2023.
2.1 Genehmigung der Kreditabrechnung „Schulinformatik“ mit Bruttoanlagekosten von 507‘732.15 Franken.
2.2 Genehmigung der Kreditabrechnung „Wasserleitungsersatz Belchen“ mit Bruttoanlagekosten von 327‘307.00 Franken.
3.1 Bewilligung eines indexierten Verpflichtungskredits von 12‘800‘000 Franken (Kostenstand 1. Oktober 2022) für den Schulhausneubau Farbweg.
3.2 Bewilligung eines indexierten Verpflichtungskredits von brutto 261‘300 Franken (inkl. MwSt.), abzüglich Eintauschprämie, für eine neue Elektro-Kehrmaschine.
- Genehmigung des Gemeindevertrags zwischen den Einwohnergemeinden Kölliken und Muhen über die Führung der Musikschule Kölliken-Muhen sowie den für den Betrieb notwendigen Stellenplafonds von 600 %.
- Genehmigung des Personalreglements.
- Genehmigung des Budgets 2024 der Einwohnergemeinde Kölliken mit einem Steuerfuss von 114 %.
Die vorstehenden, referendumsfähigen Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Landanzeiger in einem Referendumsbegehren verlangt. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2024
5742 Kölliken, 27. November 2023
Der Gemeinderat