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Verwendung des Gemeindewappens

Am 15. Februar 2018 wurde der Kölliker Bevölkerung ein Flugblatt zugestellt, auf dem das Kölliker Gemeindewappen abgebildet ist. Gemeindewappen sind durch das Wappenschutzgesetz geschützt. Das durch dieses Bundesgesetz geschützte Kölliker Gemeindewappen wurde ohne Ermächtigung des Gemeinderats im Zusammenhang mit der Volksabstimmung vom 4. März 2018 von Privaten verwendet. Der Kölliker Gemeinderat stellt hiermit klar, dass die Gemeinde Kölliken nicht die Urheberin dieses Flugblatts ist und die darin aufgeführten Texte nicht vom Kölliker Gemeinderat stammen.

 

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