Informationen zum Nutzungsplanungsverfahren für das Areal SMDK
Das Nutzungsplanungsverfahren für das bisher nicht zonierte Areal der SMDK bietet verschiedene und teils komplexe Fragestellungen. Mit dieser Planungsaufgabe hat der Gemeinderat ein externes Büro beauftragt. Die besondere Herausforderung besteht darin, die Lage, die Vorgeschichte, die Bundes- und Kantonsvorgaben sowie die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen.
Verfahrensablauf - Grundlagen
Der Ablauf eines Nutzungsplanungsverfahrens ist durch das kantonale Baugesetz geregelt. Der Weg zu einem Nutzungsplanungsentwurf sieht vor, dass der Gemeinderat bei der Kantonalen Verwaltung einen Grundlagenbericht anfordert. Diesen Grundlagenbericht hat der Gemeinderat am 21. März 2016 angefordert. Auf Einladung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt fand dazu am 26. September 2016 eine Besprechung statt und der siebenseitige Grundlagenbericht mit Datum vom 23. November 2016 wurde dem Gemeinderat übermittelt.
Seither liegt der Ball beim Gemeinderat. Er hat einen Entwurf der Nutzungsplanung auszuarbeiten. Dieser ist noch in Arbeit und verzögert sich unter anderem, weil beim beauftragten Planungsbüro ein Personalwechsel zu verzeichnen war. Weiter sind z.B. kantonale Anforderungen aus den Bereichen Landwirtschaft, Forst und Naturschutz zu bearbeiten und zu klären.
Der Gemeinderat hat sich bereits früher für ein getrenntes Mitwirkungs- und Auflageverfahren entschieden. Dies deshalb, weil schon verschiedene Vorstellungen und von der Pro Natura ein Konzeptvorschlag für die Nachnutzung gemacht wurden. Die Aufarbeitung und ein Nutzungsplanungsentwurf auf der Basis der Vorgaben des kantonalen Grundlagenberichts sind in Arbeit. Das Ergebnis wird die Grundlage für den weiteren Prozess bilden.
Mitwirkung, Vorprüfung und öffentliche Auflage
Die Mitwirkung der Bevölkerung ist in einem separaten Schritt vorgesehen. Dazu werden dannzumal die Entwürfe öffentlich aufgelegt und es besteht die Möglichkeit, Mitwirkungsbeiträge einzureichen. Im Rahmen einer Bereinigung des Nutzungsplanungsentwurfs können diese Beiträge, soweit dies möglich ist, berücksichtigt werden. „Natürlich werden nicht alle Beiträge einfliessen können“, meint Gemeindeammann Mario Schegner. Dies weil auch „Bund und Kanton verschiedene Raumplanungsvorgaben geben und am Ende der Spielraum für die Gemeinde doch eher klein sei“.
Die bereinigten Nutzungsplanungsunterlagen werden dann während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit können Einwendungen eingereicht werden. In diesem Rechtsverfahren hat der Gemeinderat erstinstanzlich darüber zu entscheiden. Nach diesem Verfahren ist die Gemeindeversammlung am Zuge, welche über die Planung zu befinden hat. Danach besteht für legitimierte Einwender/innen die Möglichkeit, den Beschwerdeweg zu beschreiten. Die Gemeinde wird nach einem rechtskräftigen Gemeindeversammlungsentscheid das Genehmigungsverfahren beim Kanton anstossen können.
Offene Fragen
„Der Prozess ist sehr interessant“, so Gemeindeammann Mario Schegner. Ein Planungsverfahren für ein Gebiet mit Schutzobjekten, Bauzonen, Wald, Frucht-folgeflächenvorgaben, etc., ist komplex und anforderungsreich. Der Gemeinderat prüft auch eine Optimierung des Amphibienlaichgebiets und hat dazu auch schon den Kontakt zu Eigentümern von benachbarten Grundstücken gesucht. Allenfalls – sofern auch der Kanton dies befürwortet – könne sich eine Vernetzung mit anderen Laichgebieten ergeben. Auch hier dämpft der Gemeindeammann die Erwartungen. „Die Gemeinde kann dazu einen Vorschlag erarbeiten. Ob dieser dann in der Vorprüfung die Zustimmung des Kantons finden wird, muss sich dann zeigen.“
Terminplan und Finanzen
Der Gemeinderat wünscht sich, dass ab Mitte 2018 die Mitwirkung und danach auch die öffentliche Auflage stattfinden können. Ob sich dieser Wunschplan erfüllt, ist von externen Faktoren abhängig. Dies sind konkret das Vorprüfungsverfahren beim Kanton und die Bearbeitungsfristen beim Planungsbüro. Natürlich können auch allfällig zu klärende Rechtsfragen zu Verzögerungen führen.
Für das Planungsverfahren hat die Gemeindeversammlung am 27. November 2015 einen Kredit von 40‘000 Franken bewilligt. Der Gemeinderat hofft, dass die Kreditsumme trotz der zusätzlichen Abklärungen ausreichen wird.