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Alkoholausschank Einzelanlässe – Neue Regelung ab 1. März 2018

Unter öffentlichen Einzelanlässen sind Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc., zu verstehen. Sofern an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich.

Für Einzelanlässe bis Ende Februar 2018 wurde die Kleinhandelsbewilligung für die Abgabe von Spirituosen vom Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, Abteilung Lebensmittelkontrolle, ausgestellt. Für Anlässe ab dem 1. März 2018 erhalten Gesuchstellende die Kleinhandelsbewilligung nun neu von der Gemeinde Kölliken.

Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 GGV und Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GGG) und dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz) via Meldeformular für Einzelanlässe zu melden.

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