Solidaritätsaktion AKB/Gutscheinvergabe - Vorgehen Gemeinde Kölliken
Die Aargauische Kantonalbank hat zusammen mit Aargau Tourismus eine Gutscheinaktion lanciert, um Menschen, welche sich u.a. aufgrund der ausserordentlichen Corona-Lage in einer finanziell herausforderten Situation befinden eine Freude zu bereiten und dabei auch das lokale Gewerbe zu unterstützen. Die Aargauische Kantonalbank hat die Aargauer Gemeinden dazu proportional zu den Einwohnerzahlen mit einer entsprechenden Anzahl an Gutscheinen bedient, verbunden mit der Bitte, diese an die anspruchsberechtigte Bevölkerung zu verteilen. Die Wertgutscheine im Umfang von jeweils 25 Franken können bei verschiedenen Annahmestellen eingelöst werden. Eine detaillierte Übersicht über die möglichen Einlösestellen finden Sie unter: aargautourismus.ch/erlebnismoment.
Die Gemeinde Kölliken wurde mit 128 Wertgutscheinen bedient. Der Gemeinderat hat das entsprechende Zuteilungsprozedere festgelegt:
· Die Einwohnerinnen und Einwohner von Kölliken, welche von der Corona-Krise stark betroffen wurden/sind, werden gebeten, bis spätestens zum Freitag, 31. Juli 2020, einen Zettel oder ein Couvert, versehen mit der klar erkenntlichen Aufschrift „AKB Solidaritätsaktion – Gemeinde Kölliken“ sowie ihrem vollständigen Namen und der Adresse und einem kurzen Hinweis in welcher Form sie von der Krise betroffen waren/sind, in den Briefkasten der Gemeinde Kölliken einzuwerfen.
· Die eingelangten Eingaben werden bis zum Ablauf der Eingabefrist (31. Juli 2020) gesammelt.
· Anschliessend erfolgt die Zuteilung der Gutscheine an die Eingabesteller nach dem Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
· Pro Person wird maximal ein Gutschein zugeteilt. Die Eingaben sind entsprechend vorzunehmen.
· Die von der Zuteilung begünstigten Personen werden mit separater Zuschrift mitsamt der Zustellung des besagten 25 Franken-Gutscheines orientiert.
· Über die erfolgte Vergabe wird im Mitteilungsblatt September 2020 mittels allgemeinem Hinweis orientiert (ohne Nennung von Namen, etc.). Ansonsten wird über das Verteilverfahren keine Korrespondenz geführt (keine Benachrichtigung an nicht berücksichtigte Eingabestellerinnen und Eingabesteller).
· Die schriftlichen Eingaben werden nach erfolgter Verteilung der Gutscheine vernichtet.
· Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Gemeinderat hofft eine möglichst faire und einfache Zuteilungslösung getroffen zu haben. Bei Fragen oder Unklarheiten zum vorliegenden Prozedere steht die Gemeindekanzlei Kölliken
(062 737 09 11) gerne zur Verfügung.