Informationen zur familienergänzenden Kinderbetreuung
Die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 hat das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung genehmigt. Das Reglement ist nach Ablauf der Referendumsfrist am 13. Juli 2018 in Rechtskraft erwachsen und tritt ab 1. August 2018 in Kraft.
Anspruch auf finanzielle Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten haben die erziehungsberechtigten Eltern resp. der erziehungsberechtigte Elternteil, wenn der Hauptwohnsitz des Kindes in Kölliken ist. Unter anderem ist zudem eine gleichzeitige Arbeitsfähigkeit, berufliche Aus- oder Weiterbildung oder die Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen der ALV oder IV der Erziehungs-berechtigten Voraussetzung für den Bezug von Beitragsleistungen. Als Mindestarbeitspensum gelten 120 Stellenprozent bei Paaren bzw. 20 Stellenprozent bei Alleinerziehenden.
Das Gesuch um eine Beitragsleistung kann ab sofort bei der Abteilung Finanzen, 062 737 09 33, finanzen@koelliken.ch, oder auf der Webseite der Gemeinde Kölliken (hier und via Online-Schalter) bezogen werden. Nach vollständiger Einreichung des Gesuchs (inkl. aller benötigten Beilagen) wird der Anspruch gemäss den Vorgaben im Reglement überprüft.
Kinderbetreuungsreglement [PDF, 99.0 KB]
Gesuchsformular [PDF, 540 KB]
Flyer Kinderbetreuungsangebote Kölliken und Umgebung [PDF, 112 KB]