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Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission und Ersatzmitglied Wahlbüro für die Amtsdauer 2022/2025; Stille Wahlen

2. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission und Ersatzmitglied Wahlbüro für die Amtsdauer 2022/2025; Stille Wahlen

Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang von 2 Mitgliedern für die Finanzkommission und von einem Mitglied als Ersatzmitglied des Wahlbüros sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro folgende Kandidatinnen als gewählt erklärt:

Finanzkommission (2 Sitze)

Familienname

Vorname

Geburts-jahr

Heimatort(e)

Adresse

Angemeldet durch

Bisher / Neu

Ledergerber

Nicole

1986

Zürich ZH, Andwil SG und Waldkirch SG

Haldenstrasse 12

parteilos

Neu

Egli-Matter

Elian Christine

1989

Kölliken AG

Klostermatt 8

parteilos

Neu

Ersatzmitglied Wahlbüro (1 Sitz)

Familienname

Vorname

Geburts-jahr

Heimatort(e)

Adresse

Angemeldet durch

Bisher / Neu

Frei

Roland

1962

Freienstein-Teufen ZH

Klostermatt 1

FDP

Neu

 

Die Finanzkommission sowie das Wahlbüro sind somit für die neue Amtsperiode vollzählig.

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

19. Oktober 2021

Wahlbüro

 

 

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