Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission und Ersatzmitglied Wahlbüro für die Amtsdauer 2022/2025; Stille Wahlen
2. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission und Ersatzmitglied Wahlbüro für die Amtsdauer 2022/2025; Stille Wahlen
Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang von 2 Mitgliedern für die Finanzkommission und von einem Mitglied als Ersatzmitglied des Wahlbüros sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro folgende Kandidatinnen als gewählt erklärt:
Finanzkommission (2 Sitze)
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Familienname |
Vorname |
Geburts-jahr |
Heimatort(e) |
Adresse |
Angemeldet durch |
Bisher / Neu |
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Ledergerber |
Nicole |
1986 |
Zürich ZH, Andwil SG und Waldkirch SG |
Haldenstrasse 12 |
parteilos |
Neu |
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Egli-Matter |
Elian Christine |
1989 |
Kölliken AG |
Klostermatt 8 |
parteilos |
Neu |
Ersatzmitglied Wahlbüro (1 Sitz)
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Familienname |
Vorname |
Geburts-jahr |
Heimatort(e) |
Adresse |
Angemeldet durch |
Bisher / Neu |
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Frei |
Roland |
1962 |
Freienstein-Teufen ZH |
Klostermatt 1 |
FDP |
Neu |
Die Finanzkommission sowie das Wahlbüro sind somit für die neue Amtsperiode vollzählig.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
19. Oktober 2021
Wahlbüro