Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission und Ersatzmitglied Wahlbüro für die Amtsdauer 2022/2025; 2. Wahlgang; Nachnomination
Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission und Ersatzmitglied Wahlbüro für die Amtsdauer 2022/2025; 2. Wahlgang; Nachnomination
Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahl für die Finanzkommission wurden folgenden Kandidaten angemeldet:
Finanzkommission (2 Sitze)
|
Familienname |
Vorname |
Geburts-jahr |
Heimatort(e) |
Adresse |
Angemeldet durch |
Bisher / Neu |
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Ledergerber |
Nicole |
1986 |
Zürich ZH, Andwil SG und Waldkirch SG |
Haldenstrasse 12 |
parteilos |
Neu |
|
Egli-Matter |
Elian Christine |
1989 |
Kölliken AG |
Klostermatt 8 |
parteilos |
Neu |
Ersatzmitglied Wahlbüro (1 Sitz)
Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahl für ein Ersatzmitglied des Wahlbüros wurden keine Kandidaten angemeldet.
Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation d.h. bis am Dienstag, 19. Oktober 2021, 12.00 Uhr, abzugeben. Das entsprechende Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf nachstehend heruntergeladen werden.
Anmeldeformular Finanzkommission Amtsperiode 2022/2025. 2. Wahlgang. Nachmeldefrist.
Anmeldeformular Wahlbüro Ersatzmitglied Amtsperiode 2022/2025. 2. Wahlgang. Nachmeldefrist.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR).
14. Oktober 2021
Wahlbüro