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Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission und Ersatzmitglied Wahlbüro für die Amtsdauer 2022/2025; 2. Wahlgang; Nachnomination

Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission und Ersatzmitglied Wahlbüro für die Amtsdauer 2022/2025; 2. Wahlgang; Nachnomination

Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahl für die Finanzkommission wurden folgenden Kandidaten angemeldet:

Finanzkommission (2 Sitze)

Familienname

Vorname

Geburts-jahr

Heimatort(e)

Adresse

Angemeldet durch

Bisher / Neu

Ledergerber

Nicole

1986

Zürich ZH, Andwil SG und Waldkirch SG

Haldenstrasse 12

parteilos

Neu

Egli-Matter

Elian Christine

1989

Kölliken AG

Klostermatt 8

parteilos

Neu

Ersatzmitglied Wahlbüro (1 Sitz)
Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahl für ein Ersatzmitglied des Wahlbüros wurden keine Kandidaten angemeldet.

 

Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation d.h. bis am Dienstag, 19. Oktober 2021, 12.00 Uhr, abzugeben. Das entsprechende Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf nachstehend heruntergeladen werden.

Anmeldeformular Finanzkommission Amtsperiode 2022/2025. 2. Wahlgang. Nachmeldefrist.

Anmeldeformular Wahlbüro Ersatzmitglied Amtsperiode 2022/2025. 2. Wahlgang. Nachmeldefrist.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR).

14. Oktober 2021

Wahlbüro

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