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Kommunale Gesamterneuerungswahl vom 26.09.2021 für die Amtsperiode 2022/25

Anmeldungen 1. Wahlgang und Nachnomination

Für die Gesamterneuerungswahlen wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb der gesetzten Frist für den ersten Wahlgang angemeldet:

FINANZKOMMISSION (5 Sitze)

Familienname Vorname Jg. Heimatort(e) Adresse

Angemeldet
durch

 
Wein-Kern Christine 1984 Kölliken AG Safenwilerstrasse 10 EVP Bisher
Hug Christian 1988 Muolen SG
Niederbühren SG
Wiesenstrasse 51 FDP Neu


STEUERKOMMISSION (3 Sitze)

Familienname Vorname Jg. Heimatort(e) Adresse Angemeldet
durch
 
Müller Manfred 1977 Kölliken AG Entfelderstrasse 22 SVP Bisher
Ulrich Monika 1971 Heimiswil BE
Muotathal SZ
Blumenweg 2 parteilos Neu
Hess Rolf 1969 Engelberg OW Metzgergasse 4 FDP Neu


STEUERKOMMISSION-ERSATZMITGLIED (1 Sitz)

Familienname Vorname Jg. Heimatort(e) Adresse Angemeldet
durch
 
Ulrich Monika 1971 Heimiswil BE
Muotathal SZ
Blumenweg 2 parteilos Neu
Zubler Marc 1986 Hunzenschwil AG Höhenweg 10 FDP Neu


WAHLBÜRO / STIMMENZÄHLER (2 Sitz)

Familienname Vorname Jg. Heimatort(e) Adresse Angemeldet
durch
 
Burkart Corinne 1969 Merenschwand AG
Lauperswil BE
Neuwiesenstrasse 4 FDP Bisher


WAHLBÜRO / STIMMENZÄHLER-ERSATZMITGLIED (2 Sitze)

Familienname Vorname Jg. Heimatort(e) Adreasse Angemeldet
durch
 
Huggler Johanna 1987 Kölliken AG Kindergartenweg 2 FDP Bisher

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis am Dienstag, 24. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Wahl an der Urne durchgeführt.


GEMEINDERAT (5 Sitze)

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderats, den Gemeindeammann sowie den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b GPR). Es sind folgende Wahlvorschläge eingegangen:

Familienname Vorname Jg. Heimatort(e) Adresse Angemeldet
durch
 
Schegner Mario 1976 Birwinken TG Katzenbühlstrasse 25 Parteilose Bisher
von Gunten Andreas 1968 Sigriswil BE Berggasse 14 SP Bisher
Bossard Mirjam 1971 Kölliken AG Schönenwerderstrasse 58 EVP Bisher
Siegenthaler Jan 1982 Lützelflüh BE Herrenmattstrasse 6 FDP Neu
Suter Sandro 1979 Kölliken AG Kirchgasse 36 parteilos Neu


GEMEINDEAMMANN

Familienname Vorname Jg. Heimatort(e) Adresse Angemeldet
durch
 
Schegner Mario 1976 Birwinken TG Katzenbühlstrasse 25 Parteilose Bisher


VIZEAMMANN

Familienname Vorname Jg. Heimatort(e) Adreasse Angemeldet
durch
 
von Gunten Andreas 1968 Sigriswil BE Berggasse 14 SP Bisher

 

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