Schutzzonenmassnahmen Quellgebiet Lätzloch
Die Schutzmassnahmen der Quell- und Brunnenfassungen müssen periodisch geprüft und angepasst werden. Das Schutzzonenreglement mit den daraus resultierenden Massnahmen wurde überarbeitet und ist 2020 in Rechtskraft erwachsen.
Eine Schutzmassnahme sieht vor, Strassenwasser mittels dichter Halbschale bis ausserhalb der Schutzzone abzuleiten.
Aus diesem Grund wurde als Versuch eine Rinne mittels Ortbeton entlang des Waldweges möglichst einfach hergestellt.
Derzeit wird geprüft wie diese Massnahme effektiv, ästhetisch und verträglich für den Wald umgesetzt werden kann.
Für allfällige Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau, Herr Martin Berger unter Tel.: 062 737 09 22, gerne zur Verfügung.
Schutzzonenmassnahmen Quellgebiet Lätzloch
