Feuerverbot - Rückstufung Gefahrenstufe auf 3 von 5
Seit einigen Wochen gab es im ganzen Kanton Aargau und besonders im südwestlichen Teil des Kantons nur geringe Niederschläge. Hitze und Winde haben unsere Wälder und Böden extrem austrocknen lassen. Die Niederschläge vom vergangenen Wochenende haben zu einer Entspannung der Situation geführt.
Aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung hat der Gemeinderat die Gefahrenstufe von gross (Stufe 4) auf erheblich (Stufe 3) herabgesetzt.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung die generellen Verhaltensanweisungen gemäss dem angefügten Merkblatt zur Gefahrenstufe 3 zu beachten und diese zwingend einzuhalten.
Speziell gilt es darauf hinzuweisen, dass im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grösster Vorsicht und unter stetiger Aufsicht entfacht werden dürfen. Bei starkem Wind ist gänzlich darauf zu verzichten. Für fliegendes Feuerwerk ist in jedem Fall ein Sicherheitsabstand von 200 Meter zum Waldrand einzuhalten. Auch hier gilt es die Windverhältnisse zu berücksichtigen.
Generelle Verhaltensanweisungen - Gefahrenstufe 3/5 [PDF, 447 KB]