Öffentliche Auflage: Bauabrechnung Erschliessung „Wallenmatten“
Erschliessung „Wallenmatten“
Öffentliche Auflage der Bauabrechnung
Die Bauabrechnung „Wallenmatten“ wird gestützt auf §§ 34 und 35 Baugesetz (BauG) und das Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen der Gemeinde Kölliken vom 4. Januar 2017, in der Zeit vom
16. Februar bis 17. März 2024
öffentlich aufgelegt.
Die Bauabrechnung kann in dieser Zeit während den ordentlichen Büroöffnungszeiten beim Bereich Planung und Infrastruktur, Gemeindehaus, 1. Stock, eingesehen werden.
Einwendungen gegen die Bauabrechnung sind während der nicht erstreckbaren Auflagefrist (Datum des Poststempels), schriftlich an den Gemeinderat, 5742 Kölliken, zu richten. Die Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Kölliken