Öffentliche Auflage: Gestaltungsplan Scheidgasse Süd
Gestaltungsplan Scheidgasse Süd
Mitwirkungsverfahren
Das Areal südlich der Scheidgasse unterliegt gemäss Bauzonenplan der Gemeinde Kölliken einer Gestaltungsplanpflicht. Der Planungsbericht, die Sondernutzungsvorschriften sowie der Gestaltungsplan wurden in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen und dem Planteam S AG, Luzern, erarbeitet. Zu diesen Unterlagen findet vom
25. Februar 2022 bis 28. März 2022
ein öffentliches Mitwirkungsverfahren im Sinne von § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) statt.
Der Planungsbericht, die Sondernutzungsvorschriften sowie der Gestaltungsplan liegen während der ordentlichen Bürozeiten bei der Abteilung Bau zur Einsichtnahme auf oder können auf www.koelliken.ch eingesehen werden.
Mitwirkungsbeiträge können von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, 5742 Kölliken, (gemeinderat@koelliken.ch) eingereicht werden.
Kölliken, 22. Februar 2022
GEMEINDERAT KÖLLIKEN