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Ersatzwahlen eines Mitglieds des Gemeinderates/Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 vom Sonntag, 22. Oktober 2023. Anmeldeverfahren.

Herr Andreas von Gunten hat seinen Rücktritt als Gemeinderat und Vizeammann bekannt gegeben. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, hat den Gemeinderat beauftragt, die Ersatzwahlen für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 durchzuführen. Die Ersatzwahlen finden am 22. Oktober 2023 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 8. September 2023, 12.00 Uhr), einzureichen. Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekannt gegeben.

Die erforderlichen Formulare (Gemeinderat und Vizeammann separat) können ab sofort bei der Gemeindekanzlei bezogen werden (062 737 09 11 / gemeindekanzlei@koelliken.ch).

Die Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro jedoch nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).

Das Gemeinderatsmitglied und der Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Bei diesen Wahlen findet in jedem Fall ein erster Wahlgang statt (Urnenwahl). Im ersten Wahlgang sind stille Wahlen nicht möglich (§ 30b GPR).

Kölliken, 22. Mai 2023

Das Wahlbüro

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