Steuerregisterauszüge werden nur persönlich oder gegen eine schriftliche Vollmacht durch die Abteilung Steuern abgegeben. Für die Identifikation ist die Vorweisung eines gültigen Ausweises nötig.
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Steuerregisterauszüge werden nur persönlich oder gegen eine schriftliche Vollmacht durch die Abteilung Steuern abgegeben. Für die Identifikation ist die Vorweisung eines gültigen Ausweises nötig.